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Arbeitsschutz-Leitfaden zum neuen Konzept (Version 2006)

 
 
Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Das Basiswissen
Die alten Methoden
Das Wesen von KMUBetreuungsmodelleIntegrationsfähigkeit
Die neuen Methoden
Preisbildung
Fazit und Schlusswort
Leitfaden anfordern
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Integrationsfähigkeit bisheriger Betreuungsmodelle

Allen Betreuungsmodellen steht die Frage voran, wie das Maß des Tätigwerdens der Fachkräfte festzulegen ist. In der Regel schreibt die jeweils zuständige BG ihren Mitgliedsbetrieben dafür so genannte Einsatzzeiten vor (Regelbetreuung).

Ein durchgängiges und einheitliches System zur Ermittlung der Einsatzzeiten sucht man innerhalb des BG-Regelwerkes allerdings vergeblich. Die Verwirrung, die sich daraus sowohl für den Unternehmer als auch für die Fachkräfte ergibt, soll mit dem folgenden Vergleich verdeutlicht werden. Verglichen werden zwei identische Kompostierunternehmen, von denen jeweils ein Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) bzw. bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist. Die Tabellen 2 und 3 verdeutlichen die Diskrepanz, die sich bereits dann ergibt, wenn Unternehmen bei gleichem oder vergleichbarem Tätigkeitsprofil unterschiedlichen Berufsgenossenschaften angehören:

(Diese und andere Tabellen finden Sie in unserem Arbeitsschutz-Leitfaden)

Nach dem bestehenden Einsatzzeitensystem stehen den Fachkräften in einem Kompostierbetrieb der Gartenbau-Berufsgenossenschaft gerade mal 57% der Einsatzzeiten zur Verfügung, die ihnen in einem Kompostierbetrieb der Fahrzeug-Berufsgenossenschaft zur Verfügung stehen würden.

Noch schwieriger gestaltet sich die Beantwortung der Frage nach dem zu planenden Betreuungsaufwand bei Unternehmen, denen die Wahl einer alternativen Betreuung ohne feste Einsatzzeiten offen steht. Hier soll das Maß für die Inanspruchnahme von wiederkehrenden Beratungsleistungen durch so genannte Anlässe bestimmt werden, die der Unternehmer aufgrund seiner Fachqualifikation selbst zu erkennen hat. Nach den Rahmenvorgaben des HVBG sollte es Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern möglich sein, diese alternativen Betreuungsmodelle zu wählen. Per April 2006 hatten erst 19 der 26 gewerblichen Berufsgenossenschaften die Rahmenrichtlinie in ihrer neuen BGV A2 umgesetzt. Der Vergleich dieser 19 Vorschriften untereinander macht aber bereits deutlich, dass es den Berufsgenossenschaften wiederum nicht gelungen ist, eine einheitliche und nachvollziehbare Strategie festzulegen.

So unterscheiden sich die Einzelregelungen bereits darin, wie der Unternehmer seine Fachkenntnisse erlangen soll. Die Palette der Informations- und Motivationsstrategien der Einzelberufsgenossenschaften reicht vom Wochenendseminar bis zum Acht-Tageslehrgang; einige Berufsgenossenschaften bieten auch Fernlehrgänge per Lern-CD-ROM an. Die anschließende Handlungshilfe zur Ermittlung des Beratungsbedarfs fällt wiederum sehr unterschiedlich aus. Einige Berufsgenossenschaften benennen die Anlässe, die zu der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen führen sollen, mehr oder weniger detailliert. Andere Berufsgenossenschaften geben einen Turnus von einmal im Jahr oder, je nach Betriebsgröße, einmal aller drei Jahre an.

Wiederum andere Berufsgenossenschaften setzen auf 10 bis 50% der Regeleinsatzzeiten.

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