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Arbeitsschutz-Leitfaden zum neuen Konzept (Version 2006)

 
 
Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Das Basiswissen
Die alten Methoden
Das Wesen von KMUBetreuungsmodelleIntegrationsfähigkeit
Die neuen Methoden
Preisbildung
Fazit und Schlusswort
Leitfaden anfordern
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Die Umsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in KMU nach heutigem Stand

Lange Zeit wiesen die einzelnen europäischen Volkswirtschaften unterschiedliche und landestypische Definitionen von kleinen und mittleren Unternehmen auf. Gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) kam es im Zuge der europäischen Vision einer engen wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit erst am 6. Mai 2003 zu einer Empfehlung der Europäischen Kommission zur einheitlichen Definition von KMU...

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Zur Integration von Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin wurden die Unternehmer erstmalig im Jahre 1974 per Gesetz verpflichtet. Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) legte fest, dass sich die Unternehmer in allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von qualifizierten Fachexperten beraten und unterstützen lassen müssen. Das ASiG erhielt seine letzte Änderung am 25.11.2003 und hat noch heute Gültigkeit. Eine branchenspezifische Untersetzung erfährt das ASiG durch die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift BGV A2, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Charakterisierend für den Inhalt der BGV A2 ist, dass die Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte wiederkehrend zur Wahrnehmung der im ASiG verankerten Aufgaben zu bestellen oder zu verpflichten haben.

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Allen Betreuungsmodellen steht die Frage voran, wie das Maß des Tätigwerdens der Fachkräfte festzulegen ist. Wie bereits unter 3.1.2 erläutert, schreibt die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft ihren Mitgliedsbetrieben in der Regel dafür so genannte Einsatzzeiten vor. Bei Unternehmen, die diese Einsatzzeitenregelung anzuwenden haben, spricht man auch von der Regelbetreuung. Ein durchgängiges und einheitliches System zur Ermittlung der Einsatzzeiten sucht man innerhalb des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes allerdings vergeblich. Die Diskrepanz, die sich daraus sowohl für den Unternehmer als auch für die Fachkräfte ergibt, soll mit dem folgenden Vergleich verdeutlicht werden. Verglichen werden zwei identische...

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