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Arbeitsschutz-Leitfaden zum neuen Konzept (Version 2006)

 
 
Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Das Basiswissen
Die alten Methoden
Das Wesen von KMUBetreuungsmodelleIntegrationsfähigkeit
Die neuen Methoden
Preisbildung
Fazit und Schlusswort
Leitfaden anfordern
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Integrationsfähigkeit interner Betreuungsmodelle

Wie unter 3.2.1 dargelegt, ergeben sich hier bereits aus der Betriebsgröße einschränkende Voraussetzungen, will der Unternehmer auf Fachkräfte aus dem eigenen Unternehmen zurückgreifen. In KMU besteht deshalb dem Grunde nach nur die Möglichkeit, interne Sicherheitsfachkräfte als zeitweise tätige Kräfte zu bestellen. Die intern bestellten Sicherheitsfachkräfte nehmen dann, neben ihrem eigentlichen Beruf, die Aufgaben nach dem ASiG wahr. Die zeitweise Tätigkeit eines internen Betriebsarztes ist theoretisch möglich, schließt sich in der Praxis, auf Grund des speziellen Berufsbildes, jedoch eher aus. Vorteilhaft bei der Wahl der internen Betreuung ist, dass fest angestellte Mitarbeiter über ihre hauptberuflichen Arbeitsaufgaben bereits fest in das Geschehen des Unternehmens integriert sind und damit ideale Voraussetzungen haben sollten, die Interessen des Arbeitsschutzes in die Unternehmensabläufe einzubeziehen. Demgegenüber steht, dass sich aus der Konstellation, dass interne Fachkräfte ihre Aufgaben neben ihrem eigentlichen Beruf zu erfüllen haben, oft unter Zeitdruck stehen und dadurch für ihre Nebenaufgabe nicht genügend Engagement entwickeln können. Den meisten internen Sicherheitsfachkräften in KMU fehlt es auch an verständlichen Anleitungen oder ausgeprägten Erfahrungen, wie sie die Handlungsabläufe der betrieblichen Sicherheitsarbeit optimal steuern können. Zeit für Weiterbildung und Informationsbeschaffung bleibt auf Grund der Doppelbelastung kaum. Nicht selten treten bei der Ausübung zweier Tätigkeitsfelder auch Interessenkonflikte zu Tage, die sich durch die interne Fachkraft nur schwer oder gar nicht lösen lassen. Hier spielt außerdem das disziplinarische Unterstellungsverhältnis gegenüber dem Unternehmer eine Rolle. Die Weisungsfreiheit bei der Tätigkeit als Fachkraft lässt sich in der betrieblichen Praxis, wenn überhaupt, nur schwer durchsetzen.


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