| | | | | Integrationsfähigkeit externer Betreuungsmodelle
Die Betreuung durch externe Fachkräfte oder überbetriebliche Dienste ist für die meisten Unternehmen die erste Wahl, was soviel heißen soll, dass hier aus qualitativer Betrachtungsweise die besten Voraussetzungen gegeben sind. Externe Fachkräfte garantieren dem Unternehmer bzw. Arbeitgeber auch auf Grund ihrer Hauptberuflichkeit ein hohes Maß an Qualität durch fachliche Kompetenz, Sicherstellung der personellen, gerätetechnischen und räumlichen Ausstattung sowie Rechtssicherheit und konzeptionelles Handeln. Durch Wahl der externen Betreuung profitiert der Unternehmer auch von den überbetrieblichen Erfahrungen der Betreuer und er kann sich darauf stützen, dass diese ihre Weiterbildung kontinuierlich und eigenverantwortlich organisieren. Beschränkungen durch die Betriebsgröße gibt es bei diesem Modell nicht.
Der Grad der Integrationsfähigkeit des externen Betreuungsmodells hängt aber in entscheidendem Maße davon ab, welche Einstellung der Unternehmer selbst zum Aufgabengebiet besitzt bzw. inwieweit es den Betreuern gelingt, den Unternehmer als Sicherheitspartner zu gewinnen. Wie unter 3.2.1 beschrieben, stößt aber gerade in KMU das Unternehmerverständnis für Sicherheit und Gesundheitsschutz häufig an Grenzen oder sogar auf strikte Ablehnung. Das hat zur Folge, dass Verträge mit externen Fachkräften oft nur auf Druck von Behörden abgeschlossen, dann aber nicht die erforderlichen Handlungsfreiräume geschaffen werden. Insbesondere der Kostenfaktor für die Honorare der Fachkräfte hemmt oft eine ausreichende Qualitätssicherung bei der externen Betreuung. Von Verträgen mit Billiganbietern mit nur mangelhafter Qualifikation bis hin zu Scheinverträgen; in der Praxis gibt es vielfältige Negativbeispiele, wie die Unternehmer versuchen, die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen mit geringstem Aufwand zu erfüllen. Die Eigendynamik zum Schaden des externen Betreuungsmodells ist mittlerweile nicht mehr zu übersehen.
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