| | | | | Betreuungsmodelle als Basis zur Integration
Zur Integration von Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin wurden die Unternehmer erstmalig im Jahre 1974 per Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet. Seit dem werden in deutschen Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte (in den weiteren Ausführungen als Fachkraft bzw. Fachkräfte bezeichnet) zur wiederkehrenden Wahrnehmung der im ASiG verankerten Aufgaben intern bestellt oder extern verpflichtet. Auf Grund des wiederkehrenden Charakters der Einsatzzeiten spricht man auch von einem Betreuungsverhältnis zwischen Fachkraft und Unternehmer.
Kapitel 3.1 des Leitfadens unterstreicht mit Daten und Fakten zunächst den besonderen Stellenwert von KMU für die gesamte Wirtschaft. Beachtenswert ist u.a. auch die Tatsache, dass sich laut aktuellen Unfallstatistiken der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die meisten Unfälle in KMU mit 25 bis 100 Beschäftigten ereignen.
Die Berufsgenossenschaften haben bereits seit 1974 besonders für kleine und mittlere Unternehmen qualitativ sehr unterschiedliche Betreuungsmodelle definiert.
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