| | | | | Alternative Betreuungsmodelle
Alternative Betreuungsmodelle zählen zu den jüngsten Betreuungsvarianten, die die Berufsgenossenschaften legitimiert haben. Sie sind entweder dadurch geprägt, dass der Unternehmer ein so genanntes Unternehmermodell wählt, um dann selbst zu allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz aktiv zu werden, oder einen Branchendienst der jeweiligen Berufsgenossenschaft in Anspruch nimmt. Das Unternehmermodell setzt voraus, dass der Unternehmer oder seine verpflichteten Führungskräfte sich zunächst das nötige Fachwissen aneignen. Danach ermittelt der Unternehmer selbst seinen Handlungs- und Beratungsbedarf und nimmt dann, sofern er nicht in der Lage ist, die aufgedeckten Probleme in Eigenregie zu lösen, bedarfsgerechte externe Beratung in Anspruch.
Einige Berufsgenossenschaften haben für ihre Mitgliedsbetriebe eigene überbetriebliche Dienste (Branchendienste) errichtet. Die Besonderheit dieser überbetrieblichen Dienste ist, dass sie, im Vergleich zu den unter 3.2.2 genannten Diensten, ausschließlich für die der jeweiligen Berufsgenossenschaft angeschlossenen Mitgliedsbetriebe tätig werden und für diese Betriebe auch ein Zwangsanschluss erwirkt werden kann. Eine Limitierung der Anwendbarkeit über die Beschäftigtenzahl und die Anwendung der rechnerischen Einsatzzeiten erfolgt bei diesem Betreuungsmodell nicht.
Einen Sonderfall stellen Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dar. Bei diesen Unternehmen entfällt die Verpflichtung für den Unternehmer, sich zu qualifizieren. Stattdessen verlangt die BG lediglich eine Grundbetreuung und danach die externe Betreuung bei besonderen Anlässen.
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